“Vorbereitende Untersuchungen im Gebiet “Meißen-Cölln”
Das Gebiet “Meißen-Cölln” wurde als Problemgebiet ermittelt. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen beschloss am 28.03.2001 (Beschluss-Nr. 02-20/01) deshalb, zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in
diesem Gebiet vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 BauGB durchführen zu lassen. Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan “Vorbereitende Untersuchungen Meißen-Cölln” vom 28.03.2001
umgrenzt, der zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wurde.
Der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen wird angeordnet. ....
Die Bekanntmachung und der Lageplan sind in der Zeit vom 11.06. - 09.07.2001 im Rathaus, Bürgerbüro (Burgstraße 32), ebenso im Technischen Rathaus, Schlossberg 9, Foyer im 3.Obergeschoss ausgelegt ....
Hinweis: Der Beschluss über die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen
Sanierungssatzung. ....
Meißen, am 30.05.2001”
|